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Der Förderverein Arche Noah Kreta e. V. ist ein eingetragener Verein und als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.
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Antwortschreiben der Rechtsanwältin Christina Rohde-Tsioros auf die Pressemittteilung der Tierärztekammer
Eine „never ending story“ !
Nachdem Griechenland sich kooperativ zeigt und neue Bestimmungen und Gesetze erlassen hat, um den herrenlosen Straßentieren helfen zu können, beginnt erneut die Debatte über das Tierschutzgesetz 3170/2003. Allerdings nicht von den Politikern, für die die Einrichtung neuer Abteilungen für eine einfache und schnelle Anerkennung ausländischer Universitätsabschlüsse einen gewissen Aufwand und natürlich auch in der Krise einen erheblichen Kostenaufwand ausmacht.
Nein! Es sind die Tierärzte Griechenlands, namentlich die Vorsitzende der Tierärztekammer Frau Trachili, die immer noch nicht verstanden haben, welche Verantwortung der Beruf des Tierarztes für Leben und Würde beinhaltet. Sie sind es immer noch nicht leid, das Elend der Tiere, die auf den Straßen Griechenlands sterben, verhungern und gequält werden, Tag für Tag mit anzusehen.
Klar wird durch die veröffentliche Stellungnahme der Frau Trachili, warum ein Konsens in der Diskussion um Neuerung nicht gefunden werden kann.
Wie soll man Argumente austauschen, wenn der eine über Geld redet und der andere über Tiere?
Frau Trachili erhebt sich zum Sprecher der griechischen Tierärzte und stellt sinngemäß, veröffentlicht durch die Presse, folgende Thesen auf:
- Jede beliebige Person, die sich als “ehrenamtlicher Tierarzt” bezeichnet, kann in unser Land kommen, um hier medizinische Operationen in nicht dafür zugelassenen Räumlichkeiten durchzuführen.
Diese Aussage ist falsch und entspricht nicht den Tatsachen. Tierärzte, die in Griechenland sogenannte „Kastrationsaktionen“ durchführen möchten, müssen ihren Titel „Tierarzt“, also ihre Berufsausbildung, von dem jeweils zuständigen Ministerium anerkennen lassen. Das Verfahren ist durchaus umfangreich und erfordert den Nachweis sämtlicher berufständischer Qualifikationen. Es nimmt, nachdem der Förderverein Arche Noah Kreta e.V. über Jahre die bürokratischen Wege der Rechtmäßigkeit eingeklagt hatte, nunmehr eine Dauer von bis zu 4 Monaten in Anspruch.
Auch die Räumlichkeiten für legale Kastrationsaktionen erfordern die Genehmigung der zuständigen Veterinärbehörde.
All dies wird in dem seitens Frau Trachili angegriffenen Gesetz 3170/2003 ausdrücklich verlangt und beschrieben und entspricht in vollem Umfang den europäischen Richtlinien.
- Sie werden dafür Auslagen für Reisekosten und Unterbringung kassieren, und, indem sie für weniger Geld arbeiten, den Tierärzten in unserem Land, die legale Tierkliniken betreiben, die Arbeit wegnehmen.
Zum einen ist es in erheblichem Maße unsachgerecht, von freiwilligen, ehrenamtlichen Helfern zu verlangen, die während ihres Einsatzes entstehenden Kosten, die im Übrigen weitestgehend aus Spendengeldern erstattet werden, selber zu tragen. Eine Bereicherung in der Kostenerstattung zu sehen, ist bereits rechnerisch falsch.
Zudem muss man anmerken, dass den Tierärzten keine Arbeit weggenommen wird, sondern dass die, seit Jahrzehnten liegengebliebene Arbeit, die nicht von den griechischen Tierärzten angesichts der erheblichen Kosten und auch des anfallenden Umfangs bewältigt werden kann, dringend aufgearbeitet werden sollte.
Die griechischen Tierärzte werden von ihrer Tierärztekammer dazu verpflichtet tabellarisch aufgelistete Preise für die Kastration von Straßentieren zu verlangen.
Angesichts der gegenwärtig auf den griechischen Straßen befindlichen Streuner, würden die Tierschutzvereine und Tierschützer Gelder aufbringen müssen, um der Lage Herr zu werden, die jedes vernünftige Maß übersteigen. Fazit ist: die Kastrationen werden nicht durchgeführt, die Streuner-Populationen wachsen und wachsen und die griechische Tierärztekammer schaut zu, d.h., die erforderlichen Kastrationen werden mangels finanzieller Mittel der Tierschutzvereine und Tierschützer gerade nicht durchgeführt. Ob nun ausländische Tierärzte unentgeltlich diese vernachlässigten Tiere kastrieren, oder die griechischen Tierärzte überhaupt nicht, kommt finanziell für die griechischen Tierärzte auf das Gleiche hinaus.
- Wir, die panhellenische Tierärztekammer, verwehren uns gegen die Spitze des Landwirtschaftsministeriums, die diesen Gesetzesentwurf voranbringen möchte, da er unsere Branche aufs Härteste trifft und gleichzeitig eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt.
Sehr geehrte Frau Trachili, das Einzige, was Ihre Branche wirklich aufs Härteste trifft, ist ihre unangemessene und peinliche Sichtweise und die öffentliche Definition ihres Berufsstandes!
Die Gefahr für die öffentliche Gesundheit läuft fortwährend auf den griechischen Straßen herum. Viele Streuner sind krank und durch Hunger in ihren Rudeln sogar gefährlich. Nur durch die Mithilfe von Organisationen kann diesem Problem abgeholfen werden und nur auf dem Wege der schnellen und umfangreichen Kastration. Das, sehr geehrte Frau Trachili, bewerkstelligen die griechischen Tierärzte aus verschiedensten Gründen in keinem Fall, wie die Vergangenheit es gezeigt hat.
- Als Branche müssen wir für die korrekte Durchführung tiermedizinischer Behandlungen einstehen und uns gegen unfairen Wettbewerb ausländischer Tierärzte, unter Verletzung von EU und nationalem Recht wehren.
«Korrekte Durchführung“ heißt in diesem Sinne wohl kaum, dass die von der Tierärztekammer immer undurchsichtiger gestalteten und wenig sinnvollen Vorschriften eingehalten werden müssen. Es gibt festgelegte Standards für die Durchführung von Operationen, die eingehalten werden müssen und die natürlich den Hygienebestimmungen entsprechen müssen. Wenn die griechischen Tierärzte auch nur tageweise ihre Praxen zur Verfügung stellen würden, um Kastrationen durchführen zu können, wäre dies unproblematisch möglich.
Aber auch hier kommt es der Tierärztekammer nicht wirklich auf die tiermedizinische Behandlung an. Der „unfaire Wettbewerb“ ist es, der Frau Trachili aufstößt. Wieso unfair?
In Europa werden insbesondere und aufgrund der Wirtschaftsvereinigung gerade die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften vordergründig geschützt. Der Schutz der nationalen Berufstände wird dabei immer in die Waagschale mit dem Recht auf Freizügigkeit in Europa gelegt und bewertet. Gerade durch die Eröffnung der Möglichkeiten für ausländische Tierärzte, auch in Griechenland tätig zu sein, ist zum ersten Mal die Verletzung von EU Recht ausgeräumt worden.
Wer das immer noch nicht in Griechenland verstanden hat, sollte die Begrifflichkeiten des Europäischen Rechtes nicht verwenden und vor öffentlichen Androhungen von rechtlichen Schritten gegen geltendes Recht noch einmal gut die Grundsätze der Europäischen Gemeinschaft nachlesen.
Wenn die Tierärztekammer so darauf bedacht ist, dass zum Schutze der öffentlichen Gesundheit, die griechischen Bestimmungen eingehalten werden, warum bekommt der Förderverein dann keine Antwort auf unseren Fragenkatalog, mit dem wir transparent machen möchten, was geleistet werden kann und soll (Siehe Schreiben „Unentgeltliche Kastrationen von Straßentieren“ weiter unten im Bericht). Wir haben die gleichen Fragen an die panhellenische Tierärztekammer, das Wirtschaftsministerium und den Ombudsmann in Athen geschickt. Eine Antwort haben wir erhalten vom Ombudsmann, der eigentlich und angesichts der fehlenden Konfliktsituation im Verhältnis Bürger-Staat, nicht zuständig war.
Gibt es keine Antworten oder soll die Möglichkeit der legalen unentgeltlichen Kastration weitergehend nicht geschaffen werden?
Die Dinge haben sich aber in Griechenland geändert und wie man an der Antwort auf die Veröffentlichung von Frau Trachili durch den panhellenischen Zusammenschluss der Tierschutzvereine sieht, werden die Rechte der Tiere verteidigt und haben eine Lobby, die dafür Sorge tragen wird, dass die bestehende Gesetzeslage, auch entgegen der Ansichten der Tierärztekammer, verbessert wird und ein Rückschritt in diesem Sinne verhindert wird.
Christina Rohde-Tsioros
Rechtsanwältin







