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Spendenkonto
Kontoinhaber: Förderverein Arche Noah Kreta e. V.
Institut: Commerzbank Lübeck
BLZ: 230 400 22
Kto.: 020923900
IBAN: DE02 2304 0022 0020 9239 00
BIC: COBADEFFXXX
Kontodaten als Textdatei
Der Förderverein Arche Noah Kreta e. V. ist ein eingetragener Verein und als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.
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Kastrationsaktionen in Griechenland
Da wir jetzt in Griechenland als griechische Tierärzte arbeiten dürfen, aber dabei an die Gebührenverordnungen der Tierärztekammer gebunden sind, bleibt uns nur die Möglichkeit, durch Verträge mit den einzelnen Gemeinden, unentgeltliche Kastrationsaktionen durchführen zu können.
Straßentiere stehen nach den gesetzlichen Vorschriften im Eigentum der jeweiligen Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister. Insoweit ist es nur ihm möglich, die Kastrationen in Auftrag zu geben und damit die unentgeltliche Tätigkeit von unseren Tierärzten zu legitimieren.
Wir haben für alle, die sich für unentgeltliche Kastrationsaktionen in ihrer Gemeinde interessieren, einen Mustervertrag angefertigt, der mit dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde abgeschlossen werden muss.
Der Mustervertrag ist auf Griechisch verfasst und in einer weiteren Datei, kann die deutsche Übersetzung eingesehen werden.
Je nach Besonderheiten in der eigenen Gemeinde, können die Verträge ergänzt werden. Wichtig ist, dass aus den Verträgen keine Klauseln gestrichen werden, da nach unseren Erfahrungen ansonsten eine Genehmigung vom Ministerium versagt werden kann.
Bei Rückfragen oder Verständnisproblemen, können sich die einzelnen Vereine an Frau Rechtsanwältin Rohde-Tsioros, am besten per Email (tsio-ro(at)gmx.net) wenden, damit sie die Verträge vor der Unterzeichnung durchsehen kann und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen kann.
Da wir schnellst möglich damit beginnen wollen, in den einzelnen Gemeinden Kastrationsaktionen öffentlich und legal durchzuführen, um den Sinn und die Auswirkungen dieser Aktionen endlich verständlich machen zu können, haben wir beschlossen, dem Verein, der es egal wo in Griechenland und vor allem auch außerhalb von Kreta kurzfristig und als erster schafft, eine Kastrationsaktion zu ermöglichen, alle Auslagen für die Aktion von unserem Verein zu erstatten. Wir werden uns auch um eine breite Öffentlichkeitsarbeit bemühen und versuchen die örtliche Presse jeweils einzuschalten.
Wir bitten Sie, daran zu denken, dass in den meisten Gemeinden die Räumlichkeiten für die Kastrationsaktionen das größte Problem sein werden, zumal auch eine Genehmigung nach Abnahme der jeweils zuständigen Veterinärbehörde eingeholt werden muss. Die Genehmigungsphase kann etwas länger dauern, je nach Kooperationsbereitschaft der Behörde. Zudem ist der Raum meist der einzige Punkt, der eine gewisse Finanzierung durch die Gemeinde bedarf, so dass die Verhandlungen mit den Gemeinden wohl meist an diesem Punkt aufgehängt werden müssen.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und auf unsere erste genehmigte und legale Kastrationsaktion in Griechenland.
Christina Rohde-Tsioros, Rechtsanwältin







